Erneute Angriffe im Markenrechtsstreit
Unerwartet geht die Auseinandersetzung im Versuch das Angebot um laut-werden.de zu verbieten in eine weitere Runde. Wie das Patent- und Markenamt in München auf Nachfrage mitteilte, hat die Gegenseite, ein Musikmagazin namens LAUT, eine ebenso formfalsche Beschwerde gegen den zuletzt zur Gunst des Pressedienstes ergangenen Bescheid erlassen.
Selbstgerechte Wahrnehmung als eine Grundlage der Angriffe
Obgleich die Offiziellen in allen inhaltlichen Punkten konkret Recht einräumten, versucht man scheinbar finanziellen Vorteil ausspielen zu wollen und die Situation über vermeintliche Rechtsmittel und ohne inhaltliche Erläuterungen in kostspielige Prozesssituation zu verwandeln, in der man sich wohl dann selbstverständlich durchzusetzen erdenkt.
Grundsätzliche Widrigkeiten im Verfahren ermöglichen Akte
Trotz anfänglicher Formfehler hatte das Patent- und Markenamt das Vorgehen der juristischen Vertretung des Musikmagazins bedient und sich daher so demzufolge im eigenen Fehlverhalten bestätigt, womit man eine Grundlage schuf für die gegenwärtigen Schritte zur Last von laut-werden.de und die nun in widriger Weise beanspruchten Schutzrechte.
Entgegen neuerlicher Meldung, dass die Konfrontation beigelegt worden sei, zeichnet sich nun also doch ein weiteres Kapitel im völlig unverständlichen Streit um die Existenz dieses Pressedienstes, der sich fortwährend wachsender Beliebtheit erfreut und den demokratischen Grundrechten eine neue Form von Aufmerksamkeit schenkt, ab.
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09.04.2024