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Der Pressedienst dokumentiert gemäß der Kapazitäten öffentlich angemeldete Versammlungen überall in Deutschland - vornehmlich in der Hauptstadt Berlin und der Bundesstadt Bonn. So ergänzt laut-werden.de das demokratische Miteinander. Das Angebot nimmt keinen Einfluss, ist politisch unabhängig und unterlässt redaktionelle Auswahl.

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April 2025: 0.1%

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Mitteilung

Solaris und deren Partner FINOM erheben Kündigung

Die Geschäftskonten des Pressedienstes sollen aufgelöst werden - findet die Bank.

Da ist man schnell noch auf den Zug der Repressalien aufgesprungen, deren Existenz sich als selbstverständlich zu gerieren versucht. So kündigte FINOM, der vertretende Partner der Banklizenz innehaltenden Solaris SE, mit einer nur scheinbar ordentlichen Frist von drei Monaten die Konten des Pressedienstes.

„Es handelt sich lediglich um eine Frage der Politik und des Verfahrens, an die wir uns halten müssen.”, begründet das Finanzdienstleistungsunternehmen.

So weit, so falsch. Nicht nur nach dem Gleichstellungsgesetz und dem Schutz aus diversen EU-Richtlinien geht FINOM/Solaris damit rechtswidrig und falsch motiviert vor. Im Zahlungskontengesetz (ZKG), das hierbei im Rahmen der juristischen Körperschaft von laut-werden.de relevant ist, heißt es dazu konkret:

Der zugehörige Auszug aus § 4 Abs. 2 ZKG – Diskriminierungsverbot | "Ein Kreditinstitut darf niemanden bei der Eröffnung eines Basiskontos oder bei der Durchführung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit einem Basiskonto aus Gründen der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder aus sonstigen Gründen, die mit Diskriminierung im Sinne des Artikels 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union zusammenhängen, benachteiligen."

Da FINOM/Solaris allerdings ein solches Basiskonto für die juristische Person hinter laut-werden.de zur Verfügung stellt und die Kündigung politisch begründet, handelt es sich um einen klaren Verstoß durch willkürliche Benachteiligung des Dienstes, was beiläufig Angriff auf die Freiheit von Presse- und Meinung darstellt.

Im Übrigen ist von Gesetzeswegen ein ordentlicher Kündigungsgrund in einem entsprechend intendierten Schreiben anzugeben. Dazu gibt es nur eine einzige gesetzliche Ausnahme, die im Rahmen der Terrorabwehr statthaft wäre. Einen seit Jahren anerkannten und Polizeibehörden der regierenden Städte der Bundesrepublik hinlänglich bekannten, spezialisierten Pressedienst allerdings derart zu verrufen ist offensichtlich akut ungesetzliches Vorgehen.

Man bleibt daher aufgerufen die Kündigung unmittelbar zurückzuziehen.

03.03.2025

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