laut-werden.de ruft Verwaltungsgericht im Streit um Repressalien an
Kontoanforderungen durch das Jobcenter sind rechtswidrige Eingriffe in die Souveränität.
Nicht nur, dass es keinerlei Begründung für das aktuelle Bestreben zur Einsicht in die Konten des Pressedienstes gibt und dadurch Datenschutz auf empfindliche Art und Weise von unzulässigen Personen unterwandert würde: Es fehlt in der Sache auch an einem ordentlichen Anlass zu solchem Vorgehen der Einrichtung.
Offenbar nimmt man eine Antragstellung im Rahmen von Arbeitssuche bei der Vermittlungsstelle zur Rechtfertigung, in die Tätigkeiten von laut-werden.de insofern übereifrig einzugreifen, um scheinbar einen möglichen Leistungsbezug in hochgradig fragwürdiger Art und Weise auf den Prüfstand zu stellen.
Selbstverständlich lehnt der Pressedienst das illegitime Vorgehen grundsätzlich ab.
Solche Erwartungen übersteigen unrechtmäßig die Kapazitäten von Unternehmen und wären von Amtswegen bei den zuständigen Finanzbehörden zu klären. Es kann sich nur um eine Fehleinschätzung der Sachbearbeiter handeln, die hier eine solche Anfrage artikulieren und dabei die Auswirkungen ihres Handelns gänzlich übersehen.
Der Pressedienst hat Strafanzeige erlassen und das Verwaltungsgericht angerufen, um das Jobcenter prompt zurückzuweisen und zur Ordnung zu rufen.
laut-werden.de verwehrt sich der Belange.
04.07.2024