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Mitteilung

Repressive Verfolgung im Zuge der Dokumentation von Demonstration um den Tagebau Garzweiler

Die Justiz um das abgerissene Dorf Lützerath erhebt Anklage gegen den Pressedienst.

Allgemeine Probleme um Eskalation gewaltbereiter Bevölkerungsteile im Zuge von Verrohung öffentlichen Parketts treibt die Judikative zu immer neuen Anwandlungen. So ist Einhegung der Gesellschaft von Interesse und Einschränkung der Freiheit von Presse in diesem Kontext naheliegende Affekthandlung in der Berichterstattung um den Abriss des Ortes Lützerath am Tagebau Garzweiler.

Ein vereitelter Einsatz einer Drohne als Stein des Anstoßes.

Während der Dienst um laut-werden.de den Vorgaben des Einsatzes dieser unbemannten Fluggeräte gerecht einige Luftbildaufnahmen anfertigen wollte, wurde die Absicht jäh unterbrochen und von Polizisten untersagt. Aufgrund eines angeblichen Verstoßes im Bereich um die Geschehnisse vor Ort begründet, folgte eine nicht unerhebliche Geldstrafe.

Eine zu ahndende Handlung kann jedoch nicht angenommen werden. Der betroffene Bereich unterliegt allgemein keinen besonders zu beachtenden Beschränkungen, der notwendige Sicherheitsabstand zu Einsatzkräften wurde ebenfalls gewahrt. Demnach liegt also keine Schuld des Piloten der Drohne vor und dennoch besteht die örtliche Justiz auf die Verfolgung.

Es gibt so Anlass zur Annahme der Statuierung eines Exempels.

In der Sache kompensiert die Justiz hier allem Anschein nach eigene politische Vorstellungen. Der Dienst um laut-werden.de ruft Verantwortliche daher dazu auf, das Strafverfahren im Rechtsmittel ohne erneute Hauptverhandlung einzustellen.

19.05.2024

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