Stellungnahme zum Verbot von arbeitsrelevanten Einsatzmitteln im ÖPNV
Die Verkehrsbetriebe der Bundesstadt (SWB) haben mit Verweis auf Sicherheitsbedenken das Mitführen von Elektrokleinstfahrzeugen („EKF“) verboten.
Sinn gemäß heißt es in Folge von Ausnahmefällen, die im Ausland zu Brand im Öffentlichen Personennahverkehr führten, dass allgemeine Sicherheitsstandards der Fahrzeuge in Frage stünden. Ein möglicher Zusammenhang mit Interesse an Bereitstellung eigener EKF der Nahverkehrsunternehmen und allgemein schlechten Ansehens fremder Fahrzeuge ist zumindest naheliegend. Hinzu kommt: Bei widrigen Standards gälte es nicht Kollektivstrafen zu verhängen, sondern eigenen politischen Einfluss zu nutzen, um Normen zu erhöhen.
Hier betrübt ausgerechnet ein Verkehrsbetrieb moderne Ansätze für eine mittelfristige Verkehrswende und weicht das allgemeine Beförderungsgebot und das Vertrauen in deutsche Prüfstellen auf, welche die Sicherheit garantieren. Ein verkehrspolitischer Rückschritt um Jahrzehnte. Ähnlich kritische Auffassung vertritt der Verband für Elektrokleinstfahrzeuge in einer öffentlichen Stellungnahme.
laut-werden.de ruft dazu auf, diese Beschneidung der persönlichen Rechte auszusetzen.
07.03.2024