Innenministerium erlässt rechtswidriges Verbot gegen Pressetreibende
Ministerin Nancy Faeser hat in einem ungesetzlichen Schritt ein gewerbliches Magazin verboten.
Wie vor wenigen Tagen bekannt geworden ist, gab es einen sofortigen Auflösungsbeschluss gegen ein nicht weiter strafrechtlich relevant in Erscheinung getretenes, journalistisches Erzeugnis. Dieses Vorgehen wurde im Rahmen des Vereinsrechts begründet und ohne konkreten richterlichen Erlass vollzogen.
Der Pressedienst stuft die Aktion als verfassungswidrig ein.
Zur Erklärung des Sachverhaltes...
Das Vereinsgesetz definiert im Paragraph 2 all jene Zusammenschlüsse mehrerer Personen als betroffen, welche sich unabhängig einer konkreten Rechtsform der Willensbildung im Rahmen ihrer Tätigkeit versprochen haben. Aus diesem Detail konstruiert das Ministerium die Möglichkeit auch eine journalistisch tätige, gewerbliche Körperschaft (GmbH) als unterworfen zu erachten und stützt sich demzufolge auf die Verbotsbestimmungen im Paragraph 3 des Textes.
Bei allen Unternehmen geschieht die Bildung eines Willens stets vorab durch eine Einzelpersonen im Rahmen des Entscheid zur Geschäftstätigkeit und der gewerblichen Anmeldung, woraus keinerlei weitere Willensbildung erfolgt - auch nicht im Rahmen der Zusammenführung solcher Interessen im Rahmen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), wie im vorliegenden Fall gegeben; und während des Betriebes dann schon gar erst Recht nicht mehr, weil die Geschäftsinteressen bereits definiert sind. Der missdeutete Verweis auf die Rechtsform ist lediglich als Variable für denkbare Registration einer solchen Gruppe zu verstehen - unabhängig von Formalie einer Vereinsanmeldung. Der Gesetzgeber ließ so Spielraum für tatsächliche Ausformung solcher Registrierungen.
Das zu Grunde gelegte Gesetz hat keine Relevanz.
Der Pressedienst verlangt demzufolge den sofortigen Rücktritt der Ministerin, die ferner dieser Schritte konkret gegen Maßgaben der Freiheit von Presse und Meinung verstoßen und mit repressiven Mitteln den Rechtsstaat außer Kraft gesetzt, missbraucht und unweigerlich Fakten geschaffen und somit Verhetzung betrieben hat.
21.07.2024